Mag. Dr. Walter Ganster
Steuerberater
Wirtschaftstreuhänder

Die Betriebsnachfolge ist Werterhalt, Innovation und Fortführung, birgt Konfliktpotential und bedeutet die Überwindung psychologischer Hürden.

Die Betriebsnachfolge ist Teil der unternehmerischen Tätigkeit, Daseins- und Zukunftsgestaltung und zu keinem Zeitpunkt ungeregelt (Testament, Erbfolge).

Betriebsnachfolge:

  • Vorausschauende Planung
  • Wirtschaftliche Absicherung
  • Vorwegnahme der Erbfolge
  • Trennung von Betrieb und Besitz
  • Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes
  • Verpachtung des Betriebes
  • Unternehmensverkauf
  • Anteilsveräußerung


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Leistung mit Verantwortung